" Da ich von meiner Verwandtschaft nichts gehört....und auch keine Hilfe bekommen habe.... ist meine einzige Erbin die in Frage kommt Frau X...."
Frau X schlägt aus, damit hatte der EL sicher nicht gerechnet. Es gibt keine Ersatzanordnung. Der Nachlass ist werthaltig.
Die Verwandtschaft sind alles Angehörige der II. Ordnung, I. Ordnung ist vorverstorben.
Ist diese Formulierung ein Ausschluss aller gesetzlichen Erben?