Hallo. Ich habe Schwierigkeiten, zu einer klaren Lösung zu kommen.
Der Verkäufer verkauft sein Grundstück an die Muster-Immobilien-GdbR. Die Gbr wird durch einen mittels Beschluss bevollmächtigten volljährigen Gesellschafter vertreten. Für das Zustandekommen des Beschlusses hat ein Ergänzungspfleger für die minderjährigen Gesellschafter gehandelt.
Ich habe die Unterschriftbeglaubigung + die Bestallungsurkunde in begl. Abschrift.
Jetzt soll folgendes erledigt werden:
- Auflassungsvormerkung zugunsten der Gbr
- Bestellung von wechselseitigen Grunddienstbarkeiten
Ich gehe davon aus, dass ich nichts weiter benötige. Die Gbr wird ordnungsgemäß vertreten (Versicherung der Gesellschafter liegt vor), ein Genehmigungstatbestand besteht ebenfalls nicht, insbesondere, weil die GbR kauft statt zu verkaufen. Die Auflassungsvormerkung wird ohnehin auf Grundlage einer einseitigen Bewilligung eingetragen.
Seht ihr das anders? Vielen Dank schon mal für jede hilfreiche Antwort.