Hallo zusammen
folgender Fall: zwei Söhne sind alleinvertretungsberechtigte Betreuer ihrer Mutter. Nun ist der Vater - also der Ehemann der Betroffenen - verstorben. Wird im Erbscheinsverfahren ein Ergänzungsbetreuer benötigt? Laut Aussage der Söhne ist die Betroffene nicht mehr in der Lage selbst zu handeln aufgrund ihrer Demenz.
Danke schon mal