Die elterliche Sorge wurde durch den Richter entzogen und im gleichen Beschluss wurde Vormundschaft angeordnet und ein Vormund ausgewählt.
Die Feststellung der Berufsmäßigkeit erfolgte in jenem Beschluss nicht.
Im Protokoll bei der Verpflichtung des Vormundes wurde die Berufsmäßigkeit mit aufgenommen.
Der Vormund bittet nun um Auszahlung seiner Vergütung.
Was sagt ihr dazu ?
Sollte der ,,Anordnungsbeschluss'' vorab dahingehend ergänzt werden, dass Berufsmäßigkeit festgestellt wird oder würdet ihr einfach auszahlen ?