Kann man hiermit aufrechnen?

  • IK-Schuldner (S) hat nach fünf Jahren eröffnetem Verfahren das Ende seiner Abtretungserklärung erreicht. RSB ist noch nicht erteilt. Der Arbeitgeber führt weiterhin monatlich pfdb. Anteile ab. Nach dem nun die RSB erteilt ist, müsste der S doch eigentlich die nach Ablauf der fünf Jahre eingezogenen Anteile zurückbekommen.


    Aber: Es besteht noch ein Rückstand, da der S zu Verfahrensbeginn seinen Arbeitgeber erst verzögert genannt hat und somit pfdb. Einkommensanteile von ihm zu Unrecht vereinnahmt wurden. Kann der IV jetzt mit diesem Rückstand aufrechnen?

  • IK-Schuldner (S) hat nach fünf Jahren eröffnetem Verfahren das Ende seiner Abtretungserklärung erreicht.

    Wohl eher die Voraussetzung nach § 300 I S.2 Nr. 3 InsO, oder?

    RSB ist noch nicht erteilt. Der Arbeitgeber führt weiterhin monatlich pfdb. Anteile ab. Nach dem nun die RSB erteilt ist, müsste der S doch eigentlich die nach Ablauf der fünf Jahre eingezogenen Anteile zurückbekommen.

    Wie nun?

    Es besteht noch ein Rückstand, da der S zu Verfahrensbeginn seinen Arbeitgeber erst verzögert genannt hat und somit pfdb. Einkommensanteile von ihm zu Unrecht vereinnahmt wurden. Kann der IV jetzt mit diesem Rückstand aufrechnen?

    Das hätte man vielleicht etwas früher klären müssen, jetzt hat der Schuldner die RSB.

    Wie sieht es weiterhin mit §§ 199, 215, 390 BGB aus? Kann man da noch etwas aufrechnen?

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

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