Hallo zusammen,
ich bin sehr interessiert daran, das Studium des Dipl. Rechtspflegers anzutreten.
In Baden-Württemberg gibt es ja das OLG Karlsruhe und das OLG Stuttgart.
Als ich mich informierte, hatte ich ein paar Fragen, weshalb ich das OLG Karlsruhe angeschrieben habe.
Unter der Antwort E-Mail stand dann:
"Fürsorglich weisen wir darauf hin, dass das Oberlandesgericht Karlsruhe ausschließlich für den Bezirk Baden und das Oberlandesgericht Stuttgart für den Bezirk Württemberg zuständig ist. Beide Oberlandesgerichte führen ein getrenntes Auswahlverfahren durch."
Ich habe mich weiter informiert und gesehen, dass mein Landkreis zum OLG Stuttgart gehört.
Hier im Forum finde ich viele Aussagen von Personen, die sich bei beiden OLGs bewerben.
- Kommen diese Personen aus einem anderen Bundesland und können deshalb bei beiden OLGs eine Bewerbung abgeben?
Oder kann ich trotz, dass ich zum Bezirk Württemberg gehöre, mich beim Oberlandesgericht Karlsruhe bewerben?
Ich freue mich über eine positive Nachricht!
Viele Grüße
Neutrox