Abbuchung von hinterlegtem Sparbuch

  • Es wurde am 12.07.2010 ein Sparbuch hinterlegt für unbekannte Erben.
    Eine Mitteilung an das NL-Gericht und an den Gläubiger erfolgte am 15.07.2010.

    2018 wurden in diesem Sparbuch durch den Gläubiger die Zinsen für die Jahre 2010 bis 2017 nachgetragen.
    Die Mitteilung der Justizkasse zur Akte hinsichtlich des neuen Betrages auf dem Sparbuch ergab dann, dass der jetzt vorhandene Betrag geringer ist, als der mit dem Sparbuch hinterlegte Betrag.

    Auf Rückfrage bei der LJK liegt mir nun eine Kopie des Sparbuches vor und ich sehe, dass am 27.05.2011 eine Lastschrift erfolgte (eingetragen erst 2018 zusammen mit den Zinsbuchungen)

    :confused: Was sagt ihr denn dazu?

    Sei nett zu Tieren, du könntest selbst eins sein. (Norbert Blüm)

  • Da würde ich die Sparkasse befragen aufgrund welcher Rechtsgrundlage hier eine Lastschrift erfolgen konnte- da dies bei Sparbüchern meines Wissens im Regelfall nicht möglich ist.

    Weiterhin würde ich der Sparkasse die Hinterlegung anzeigen, um eine weitere Lastschrift zu verhindern.

    Sollte die Sparkasse die Lastschrift nicht erklären können, würde ich um Rückbuchung bitten - sollte aus dem Sparvertrag hervorgehen, dass die Lastschrift korrekt erfolgt ist- würde ich mir belegen lassen wer das Geld erhalten hat und wer diese Lastschrift veranlasste und ggf- weiteres unternehmen-ggf. hat ein Ausschlagender verfügt- dieser könnte aufgrund dessen ggf. als Erbe zu betrachten sein.

  • Die Anzeige an den Gläubiger war nach der Hinterlegung erfolgt.

    Anschreiben werde ich die Bank.
    Aber selbst wenn ein "Erbe" verfügt hat oder vlt. noch der Nachlasspfleger?...es dürfte doch gar keine Verfügung möglich sein, wenn sich das Sparbuch bei der LJK befindet, oder?

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  • wie gesagt, möge die Bank mitteilen, warum die Lastschrift eingelöst wurde. Ich nehme mal an, dass der Tod des Inhabers dort bekannt ist, in diesem Falle wäre eine Legitimation des Lastschrift-Veranlassenden vor Ausführung der Lastschrift meines Erachtens erforderlich gewesen. Dies hätte mindestens durch das hinkende Inhaberpapier Sparbuch erfolgen müssen bzw. durch Erbschein und Vorlage des Sparbuches.
    (Dies alles vorausgesetzt, dass eine Lastschrift auf dem Sparbuch überhaupt möglich war- da diese eben normalerweise ausgeschlossen sind vom Giroverkehr (dann hätte niemand mehr ein Girokonto) glaube ich kaum, dass es so hätte erfolgen dürfen und wie geschrieben in diesem Fall (Kenntnis vom Tod des Inhabers) erst mal gar nicht)


    Schreib dann mal, warum die Bank die Lastschrift durchgewunken hat...

  • @ Insulaner und alle, die es interessiert:

    Die Bank reagierte mit einem Anruf, mit welchem mir mitgeteilt werden sollte, dass ich ja weder ein Erbe noch der Sparbuchinhaber sei, und sie müssen mir daher gar nichts erklären. Nach einigem Hin- und Her dann die Aussage, es gäbe schließlich ein "Brandrecht" ??? :confused: :gruebel: ....und schon diese Erklärung sei eigentlich zu viel...

    Ich habe daraufhin darum gebeten, dass ich auf meine schriftliche Anfrage auch eine schriftliche Antwort zur Akte bekomme. Auf diese muss ich nun allerdings länger warten, denn die Bankangestellte hat dafür jetzt keine Zeit, da sie in den Urlaub geht. :teufel:

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  • Dann mag der Vertreter oder Vorgesetzte sich die Zeit nehmen.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Das klingt nach einem "vielleicht kann ich den abwimmeln und das Problem so aus der Welt schaffen" Anruf . Und ein "Brandrecht" anzugeben, dass sich nicht nachprüfen lässt- ich denke mal wenn es ein allgemein als bekannt vorauszusetzenden Recht wäre, wäre es problemlos googlebar (ist es aber nicht), macht es nicht seriöser. Da glaubt jemand, man kann dich für dumm verkaufen. Geht so gar nicht- wenn jemand Geld von einem Sparbuch will, muss er selbiges im Regelfall vorlegen. Erstaunlich: Dass dir eine Auskunft verweigert wird, da du weder Sparbuchinhaber noch Erbe bist- aber eine Lastschrift geht! (obwohl, -wie bei dir- weder Sparbuch noch Erbschein vorgelegt wurde. Und diese Zahlungsart für diese Kontenart nicht vorgesehen ist)

    Wie FED: Ich würde erwarten, dass es einen Vertreter gibt sofern der Urlaub länger dauert.


    Halte uns über die Erklärungsversuche mal auf dem Laufenden- vielleicht kann mich dann ja auch jemand übers mir unbekannt "Brandrecht"aufklären...

  • Möglicherweise sind aber auch nur die Worte ""Lastschrift" und "Brandrecht" untechnisch verwendet bzw. missverstanden worden. In Wirklichkeit handelt es sich vielleicht um ein "Pfandrecht" der Bank, die wegen anderweitiger Forderungen gegen den Erblasser/Nachlass ihr AGB-Pfandrecht geltend gemacht und den Betrag vom Sparbuch "eingezogen" oder "abgebucht" hat. Aber auch das sollte aufzuklären sein.

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

  • Möglicherweise sind aber auch nur die Worte ""Lastschrift" und "Brandrecht" untechnisch verwendet bzw. missverstanden worden. In Wirklichkeit handelt es sich vielleicht um ein "Pfandrecht" der Bank, die wegen anderweitiger Forderungen gegen den Erblasser/Nachlass ihr AGB-Pfandrecht geltend gemacht und den Betrag vom Sparbuch "eingezogen" oder "abgebucht" hat. Aber auch das sollte aufzuklären sein.

    Ich tippe wie d. Kotelett auf eine Verständnisfehler. Verwette fast meinen Bürostuhl, dass es Pfandrecht heißen sollte.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • na ich warte mal die schriftliche Antwort ab und gebe euch bescheid.

    Im Sparbuch ist auf jeden Fall "Lastschrift" eingetragen und die Dame sagte "Brandrecht". Wenn es richtig "Pfandrecht" heißen sollte, dann hat sie evt. etwas gesagt, was sie selbst nicht versteht.

    Frage aber mal noch am Rande: Wer ist denn während der Hinterlegung eigentlich der Inhaber des Sparbuches? Die unbekannten Erben?

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  • Inhaber sollten die Erben sein, es ist ja nur bei dir verwahrt (ungeprüfte Einschätzung).

    Gedanke dazu: Das Sparbuch ist seit fast zehn Jahren hinterlegt, ich würde die Nachlassabteilung bitten den Sachstand bezüglich ermittelter Erben mitzuteilen- haben alle ausgeschlagen bzw. sind keine Erben mehr bekannt würde ich anregen das Fiskuserbrecht festzustellen. Die kümmern sich dann um dein Sparbuch. Dann hast du ein Verfahren weniger.

  • Möglicherweise sind aber auch nur die Worte ""Lastschrift" und "Brandrecht" untechnisch verwendet bzw. missverstanden worden. In Wirklichkeit handelt es sich vielleicht um ein "Pfandrecht" der Bank, die wegen anderweitiger Forderungen gegen den Erblasser/Nachlass ihr AGB-Pfandrecht geltend gemacht und den Betrag vom Sparbuch "eingezogen" oder "abgebucht" hat. Aber auch das sollte aufzuklären sein.

    So hört sich das in der Tat an.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

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