Es wurde am 12.07.2010 ein Sparbuch hinterlegt für unbekannte Erben.
Eine Mitteilung an das NL-Gericht und an den Gläubiger erfolgte am 15.07.2010.
2018 wurden in diesem Sparbuch durch den Gläubiger die Zinsen für die Jahre 2010 bis 2017 nachgetragen.
Die Mitteilung der Justizkasse zur Akte hinsichtlich des neuen Betrages auf dem Sparbuch ergab dann, dass der jetzt vorhandene Betrag geringer ist, als der mit dem Sparbuch hinterlegte Betrag.
Auf Rückfrage bei der LJK liegt mir nun eine Kopie des Sparbuches vor und ich sehe, dass am 27.05.2011 eine Lastschrift erfolgte (eingetragen erst 2018 zusammen mit den Zinsbuchungen)
Was sagt ihr denn dazu?