Hallo, ich habe hier folgenden Fall vorliegen: Die GmbH und Co KG besteht aus 2 Gesellschaftern. Ein Gesellschafter der erst vor einem halben Jahr eingetreten ist (diesem wurde unentgeltlich 50.000 € vom anderen Gesellschafter übertragen), ist nunmehr plötzlich verstorben und beerbt worden von seiner Frau und seinem Minderjährigen Kind (2 Jahre alt). Dem verstorbenen Gesellschafter wurde ein Geschäftsanteil von 50.000 € übertragen mit der Begründung, dass dieser irgendwann den Betrieb übernehmen soll. Nunmehr wurde ein Rückabwicklungsvertrag gemacht zwischen dem einen Gesellschafter und der Frau des Verstorbenen Gesellschafter, dass der Erwerber die Rückabtretung und Abtretung des Geschäftsanteils annimmt. Dies hat die Mutter auch als gesetzliche Vertreterin ihres Sohnes erklärt. Nunmehr wird dafür eine familiengerichtliche Genehmigung gefordert. Meine Frage ist nunmehr, ob ich das familiengerichtlich genehmigen kann. Was meint ihr dazu? Ist es für das Kind lediglich rechtlich vorteilhaft? Vielen Dank schonmal!
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