Hallo,
hier tauchen in letzter Zeit vermehrt Schuldner auf, die entweder ausgefüllte (aber nichtunterschriebene) P-Konto-Bescheinigung mitbringen oder von den eigentlich nach§ 850k Abs. 5 ZPO ständigen Behörden zum Vollstreckungsgericht geschickt werdenmit der Begründung das Gericht wird das schon machen.
Ich wollte mal in Erfahrung bringen, wie Ihr damit umgeht?Das Problem ist, dass sich viele gar nicht die Mühe machen, sich mit demGesetzestext auseinanderzusetzen, obwohl dort die Zuständigkeit für dieBescheinigung klar geregelt ist.
Es stellt sich vielmehr die Frage, ob es sinnvoll ist, einkurzes Schreiben oder eine Bestätigung zu fertigen und diesen den Schuldnern indie Hand zu drücken, wo auf die Zuständigkeit hingewiesen wird. Bisher verweiseich auf den Gesetzestext und habe diesen den Schuldnern auch mehrfach schon indie Hand gedrückt und gebeten diesen den Arbeitgebern, Familienkassen etc.auszuhändigen.
Vielen Dank für Eure Tipps!