weitere Vergütung nach Beendigung Abwickleramt

  • folgendes Szenario:

    PKH mit Raten
    Raten wurden alle problemlos gezahlt - bis auf die Letzte.
    Die letzte Rate wurde angemahnt (Schreiben an Partei direkt und an RA).
    Schreiben an RA kam zurück von einem Abwickler mit dem Hinweis darauf, dass das Abwickleramt bereits am 03.03.2019 bereits geendet hat.
    Der Abwickler widerum hat nun auch einen Vertreter.

    Ich weiß nicht wohin nun mit der Vergütung gemäß §50 RVG...
    Kann ich die noch an den Abwickler bzw. an desser Vertreter auszahlen ?:gruebel:

  • Aus meiner Sicht stellt sich das Problem nicht, vielmehr ist die PKH bei entsprechender Dauer des Zahlungsrückstandes wohl aufzuheben.

    Zur Auszahlung weiterer Vergütung kommt man dann nicht.

    Laut Sachverhalt fehlt lediglich die letzte Rate. Daher gehe ich davon aus, dass zumindest ein Teil (der größte?) der Differenzkosten eingezogen werden konnte, sodass insoweit eine Auskehrung grundsätzlich - abgesehen von der Problematik des richtigen Adressaten - möglich wäre. Würdest Du diesen Betrag - nach Aufhebung der PKH - stattdessen an die Partei zurückzahlen?

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Aus meiner Sicht stellt sich das Problem nicht, vielmehr ist die PKH bei entsprechender Dauer des Zahlungsrückstandes wohl aufzuheben.

    Zur Auszahlung weiterer Vergütung kommt man dann nicht.

    Laut Sachverhalt fehlt lediglich die letzte Rate. Daher gehe ich davon aus, dass zumindest ein Teil (der größte?) der Differenzkosten eingezogen werden konnte, sodass insoweit eine Auskehrung grundsätzlich - abgesehen von der Problematik des richtigen Adressaten - möglich wäre. Würdest Du diesen Betrag - nach Aufhebung der PKH - stattdessen an die Partei zurückzahlen?

    Auch die letzte Rate wurde dann letztlich noch gezahlt. Daran scheitert es also nicht.
    Es ist lediglich die Frage an wen ich die komplette weitere Vergütung nun auszahlen soll bzw. ob der Abwickler RA bzw. dessen Vertreter einen Anspruch darauf hat, wenn das Abwickleramt längst beendet ist.

  • Ich würde den Abwickler einfach anschreiben. Sagt er nichts gegenteiliges, kannst du m.E. auszahlen. Der Abwickler ist dann dafür zuständig, das Geld an die wirtschaftlich Berechtigten weiterzuleiten. Das ist dann aber nicht dein Problem.

  • Ich würde den Abwickler einfach anschreiben. Sagt er nichts gegenteiliges, kannst du m.E. auszahlen. Der Abwickler ist dann dafür zuständig, das Geld an die wirtschaftlich Berechtigten weiterzuleiten. Das ist dann aber nicht dein Problem.


    Das dürfte nicht gehen, siehe Sachverhalt in #1:

    "...mit dem Hinweis darauf, dass das Abwickleramt bereits am 03.03.2019 bereits geendet hat."

  • Ich würde den Abwickler einfach anschreiben. Sagt er nichts gegenteiliges, kannst du m.E. auszahlen. Der Abwickler ist dann dafür zuständig, das Geld an die wirtschaftlich Berechtigten weiterzuleiten. Das ist dann aber nicht dein Problem.


    Das dürfte nicht gehen, siehe Sachverhalt in #1:

    "...mit dem Hinweis darauf, dass das Abwickleramt bereits am 03.03.2019 bereits geendet hat."


    Wer sollte dann das Geld erhalten ?
    Wieder an den Einzahler zurück ?

  • Die weitere Vergütung wurde angemeldet. Ich hätte Bauchschmerzen, die ohne weiteres wieder an den Einzahler zu erstatten. Und wohin die ausgezahlt werden soll, sehe ich gerade auch nicht: Wenn ein Abwickler dabei war, ist der PBV wahrscheinlich verstorben. Da wird's mit einem Konto auch mau sein.

    Ich würde im Ausgangsfall:
    1. Die PKH aufgrund des Verzugs aufheben, damit die Bahn frei ist für einen etwaigen § 11er-Antrag des PBVs bzw. seines/-r Erben/Erbin
    2. Nach Aufhebung sowohl den Ex-Abwickler als auch die zuständige Anwaltskammer einfach (noch)mal anschreiben mit dem Hinweis, dass die Differenzvergütung, soweit eingezahlt, zur Auszahlung gebracht werden soll, und der Bitte um Mitteilung der aktuellen Anschrift des beigeordneten RAs bzw. seiner Erben. (Wenn ich die habe, kann man immer noch einen Erbschein als Nachweis verlangen.)

    Über die RAK konnte ich vor ein paar Monaten eine Nicht-mehr-Anwältin finden, deren Differenzvergütung nach Abschluss der Ratenzahlung auszahlungsbereit "rumlag". Im Ausgangsfall lebt der PBV wohl nicht mehr, aber die Anwaltskammer weiß ja möglicherweise trotzdem mehr.

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

  • Und wenn alle Stricke reißen, würde ich mal über eine Hinterlegung nachdenken.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

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