Hallo ich habe folgendes Problem:
Bei der Bildung von Wohnungseigentum werden zusammen mit der Teilungserklärung die Abgeschlossenheitsbescheinigung und der Aufteilungsplan vorgelegt.
Die Baupläne sind mit einem Stempelabdruck versehen, der die Zugehörigkeit zur Abgeschlossenheitsbescheinigung dokumentiert und durch den Mitarbeiter der Baubehörde unterschrieben ist.
Bisher wurde neben der Unterschrift auch noch der Dienststempel der Baubehörde gesetzt. Nunmehr fehlt dieser Dienststempel (kein Versehen, sondern die Baubehörde will nicht mehr Siegeln oder Stempeln). Ich gehe davon aus, dass gemäß § 7 Abs. 4 WEG die Bauzeichnung unterschrieben und mit Siegel oder Stempel versehen sein muss und das hiermit ein Dienstsiegel oder Dienststempel gemeint ist. Der Notar hat auf meine Zwischenverfügung hin ein Gutachten eingeholt, welches davon ausgeht, dass der Stempel, der die Zugehörigkeit zur Abgeschlossenheitsbescheinigung dokumentiert genügt und dies auch der gängigen Praxis entspräche. Ich kann dies überhaupt nicht nachvollziehen. Denn der Stempel, der die Zugehörigkeit zur Abgeschlossenheitsbescheinigung dokumentiert ist doch nur ein x-beliebiger Stempel.
[FONT="]Vielen Dank schonmal.[/FONT]