Bildung von Wohnungseigentum - Unterlagen gemäß § 7 WEG

  • Hallo ich habe folgendes Problem:
    Bei der Bildung von Wohnungseigentum werden zusammen mit der Teilungserklärung die Abgeschlossenheitsbescheinigung und der Aufteilungsplan vorgelegt.
    Die Baupläne sind mit einem Stempelabdruck versehen, der die Zugehörigkeit zur Abgeschlossenheitsbescheinigung dokumentiert und durch den Mitarbeiter der Baubehörde unterschrieben ist.
    Bisher wurde neben der Unterschrift auch noch der Dienststempel der Baubehörde gesetzt. Nunmehr fehlt dieser Dienststempel (kein Versehen, sondern die Baubehörde will nicht mehr Siegeln oder Stempeln). Ich gehe davon aus, dass gemäß § 7 Abs. 4 WEG die Bauzeichnung unterschrieben und mit Siegel oder Stempel versehen sein muss und das hiermit ein Dienstsiegel oder Dienststempel gemeint ist. Der Notar hat auf meine Zwischenverfügung hin ein Gutachten eingeholt, welches davon ausgeht, dass der Stempel, der die Zugehörigkeit zur Abgeschlossenheitsbescheinigung dokumentiert genügt und dies auch der gängigen Praxis entspräche. Ich kann dies überhaupt nicht nachvollziehen. Denn der Stempel, der die Zugehörigkeit zur Abgeschlossenheitsbescheinigung dokumentiert ist doch nur ein x-beliebiger Stempel.

    [FONT=&quot]Vielen Dank schonmal.[/FONT]

  • Nunmehr fehlt dieser Dienststempel (kein Versehen, sondern die Baubehörde will nicht mehr Siegeln oder Stempeln).[FONT=&amp][/FONT]

    Das kann ich mir nicht erklären. Will nicht mehr müsste doch bedeuten, es gibt irgendeine Anordnung des Dienstherrn/Gesetzgebers, dass Siegel oder Stempel nicht mehr zu verwenden sind. Aber dann muss es doch eine Ersatzlösung geben, z. B. ein abgedrucktes Siegel, wie dieses z. B. auf gerichtlichen Beschlüssen zu finden ist.

  • Eine neue Anordnung gibt es nicht. Nur (bisher) ein Sachbearbeiter möchte und nicht mehr siegeln und macht dies auch so. Warum, keine Ahnung, werde ihn wohl mal anrufen.
    Ich denke ja auch, dass nicht irgend ein x-beliebiger Stempel genügt.

  • Eine neue Anordnung gibt es nicht. Nur (bisher) ein Sachbearbeiter möchte und nicht mehr siegeln und macht dies auch so. Warum, keine Ahnung, werde ihn wohl mal anrufen.
    Ich denke ja auch, dass nicht irgend ein x-beliebiger Stempel genügt.

    Vielleicht hat er sein Siegel verloren und möchte es nicht zugeben :teufel:

  • Habe jetzt mit dem Sachbearbeiter gesprochen. Er selbst hat keine Ahnung. Er hatte eine Kollegin gefragt, die meinte, die Siegel wären nicht erforderlich, im Übrigen wäre ja ein Stempel vorhanden und im WEG stände nicht ausdrücklich, dass dies der Dienststempel sein müsse. Er wird den Dienststempel jetzt nachträglich beidrücken.
    Na also, geht doch.
    Danke für die Hilfe

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