Hallo,
ich habe hier ein etwas verzwicktes Testament und bräuchte mal eine Meinung :).
Es liegt ein gemeinschaftliches Testament vor. Der Ehemann ist nun verstorben. Die Ehefrau ist zwischenzeitlich leider dement und kann zum Sachverhalt nicht mehr angehört werden.
Das Testament grob zusammengefasst:
Wir wünschen, dass nach unserem Ableben unser Vermögen zwischen den Kinder A und B wie folgt aufgeteilt wird:
1. Zunächst fällt dem Ehegatten das ganze Haus zu
2. Nach dessen Ableben bekommen die Kinder das Haus
3. Das Bargeld auf den Sparbüchern ist nach dem Tod der beiden Elternteile unter den Kindern zu verteilen.
4. Einige Äcker (des Ehemanns) werden unter den Kindern verteilt.
Nachdem ich darauf hingewiesen, habe, dass es sich hier um ein auslegungsbedürftiges Testament handelt und meiner Ansicht nach auch eine Vor- und Nacherbschaft im Raum steht, bekomme ich einen neuen Erbscheinsantrag (ohne Begründung) nach dem Motto - unklares Testament, daher gesetzliche Erbfolge.
Nach mehrmaligem hin und her kenne ich nun auch den Nachlassbestand.
Das Vermögen bestand zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung und zum Zeitpunkt des Sterbfalls aus dem Haus (Anteil des Erblassers 120.000 €) dem Sparvermögen 120.000 € und den Äckern 13.000 €.
Ich tendiere zwischenzeitlich zu einer Alleinerbeneinsetzung der Ehefrau als Vorerbin, und den Kindern als Nacherben. Ob der Ehefrau das Bankvermögen zugewendet werden soll ergibt sich allerdings nirgends so richtig. Es steht nur fest, dass die Kinder dies nach dem Ableben beider erhalten sollen. Für eine Vor- und Nacherbeneinsetzung spricht meiner Meinung nach die Tatsache, dass die Eheleute das Haus im Nachlass behalten wollen bis der letzte verstirbt.
Zwischenzeitlich habe ich eine weitere Ergänzung zum Erbscheinsantrag bekommen.
Beide Töchter sind sich einig, dass die Zuwendung des Hauses nur ein Wohnrecht an die Mutter darstellen soll.
Was meint ihr?