Hallo ,
ich habe in Zivilsachen einen Antrag auf dem Tisch, inwelchem der Rechtsanwalt eine Kostenfestsetzung seiner Kosten(Geschäftsgebühren und Einigungsgebühr) in einem Verfahren vor dem Schiedsamtbeantragt.
Den geschlossenen Vergleich hat er mitgesendet. Es wurdentatsächlich die Hälfte der außergerichtlichen Kosten der Gegenseite auferlegt.
Aber bin ich für sowas zuständig? Ich finde dazu nichts.Die Vorschriften aus der ZPO gelten ja für das Schiedsgericht, hier hab ich aberdas Schiedsamt.