Und noch eine Anfängerfrage :
Der Ersteher im ZVG-Verfahren reicht einen HL-Antrag ein. Er will das Bargebot gemäß § 49 Abs. 4 ZVG hinterlegen. Verteilungstermin ist am 10.09. Leider hat er keine Angaben zu den Empfangsberechtigten gemacht. Anfrage an die erfahrenen Kollegen:
Schicke ich den Antrag zur Ergänzung zurück oder ergänze ich selber?
Ggf. was? Empfangsberechtigt wären der Hinterleger selbst und/oder die Empfänger lt. Teilungsplan?
(Auszahlung dann auf Ersuchen des ZVG-Gerichts, falls es zur Verteilung kommt?)