Hallo
ich habe ein handschriftliches gemeinschaftliches Testament eines australischen Staatsangehörigen mit letztem gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland vorliegen(Ehegatte deutscher Staatsangehöriger). Das Testament ist in Deutschland verfasst. Nach Firsching kennt Australien gemeinschaftliche Testamente. Dort müssen Testamente aber von Zeugen unterschrieben sein. Muss dieses auch eingehalten sein? Irgendwie komme ich da nicht weiter.
Vielen Dank
gemeinschaftliches Testament
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Zu Formfragen bei Testamenten:
Art. 26 EGBGB bzw.
Art. 27 EuErbVOIm Übrigen dürfte doch aber aus deutscher Sicht auch deutsches Erbrecht anwendbar sein, da letzter gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland.
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Im Übrigen dürfte doch aber aus deutscher Sicht auch deutsches Erbrecht anwendbar sein, da letzter gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland.
So ist es (bei Versterben nach Inkrafttreten der EUErbRVO). -
und im Testament keine Rechtswahl Richtung australisches Recht getroffen wurde.
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Nach Art. 75 EuErbVO geht das Haager Testamentsformübereinkommen als Staatsvertrag der Vorschrift des Art. 27 EuErbVO vor. Für die Form gilt also Art. 1 HTestformÜ, wonach die deutsche privatschriftliche Form in Ordnung ist.
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