Nachweis einer Abtretung, Titelumschreibung

  • Guten Morgen,

    ich soll einen Titel umschreiben. Gläubigerin ist eine GmbH und die Forderung ist an den allein vertretungsberechtigten Geschäftsführer abgetreten worden. Geschäfte im eigenen Namen sind erlaubt. Dies zeigt der GF mir nun schriftlich an. Wie wird mir das nachgewiesen? Eigentlich müsste mir doch ein Vertrag vorgelegt werden.

    Eine schöne Woche

  • Zöller, ZPO, 32. Auflage, § 727 ZPO, Rn. 21:

    Du brauchst die Abtretungserklärung der GmbH in öffentlich beglaubigter Form.

    Laut h.M. soll das reichen. Insbesondere sollst du nicht die Annahmeerklärung des Abtretungsempfängers in öffentlich beglaubigter Form benötigen. Begründet wird dies (soweit ich das verstanden habe) damit, dass jedenfalls mit Beantragung der Rechtsnachfolgeklausel durch den Abtretungsempfänger die Annahme der Abtretung offenkundig sei. Auch wenn ich das dogmatisch etwas fragwürdig finde, ist das herrschende Meinung.

    In deinem Fall würde ich zusätzlich noch ins Handelsregister Einsicht nehmen und schauen, ob die Befreiung von § 181 BGB eingetragen ist (lt. Sachverhalt hast du das aber wohl schon).

  • Es liegt mir nur das Anschreiben vor. Ich stell mich hier so an, weil alter Gläubiger (GmbH mit GF XY), neuer Gläubiger (XY selbst) und der Anzeigende dieselbe Person ist. Wahrscheinlich brauche ich einfach einen unterschriebenen Vertrag und gut ist.
    ...
    @ Corypheus: Super, vielen Dank

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