Die K-GmbH hat zwei Gesellschafter, die gleichzeitig alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer sind:
- A.K. hält 90 % Stammkapital,
- B.K. hält 10 % Stammkapital.
A.K. hält ohne Ladung von B.K. eine Gesellschafterversammlung ab und fasst einen Gesellschafterbeschluss, dass B.K. als Geschäftsführer abberufen wird. Dieses meldet er an.
Ich halte den eigenmächtigen Gesellschafterbeschluss des A.K. wegen der fehlenden Ladung des Mitgesellschafters für nichtig (und nicht lediglich anfechtbar).
Richtig?