Liebe Kollegen,
hier hat sich doch tatsächlich ein Anwalt getraut nachträgliche BerH mit dem alten Formular zu beantragen. Ich habe entsprechend zwischenverfügt. Nun stelle ich mir die Frage, ob die Einreichung des alten Formulars die Frist bei nachträglicher BerH überhaupt gewahrt hat oder ob der Antrag zu dem Zeitpunkt als nicht gestellt gilt und der neue Antrag damit verspätet gestellt worden ist. Helft mir mal bitte auf die Sprünge