Testamentseröffnung

  • Hier ist ein gemeinschaftliches Testament in Verwahrung. Die Testatoren sind vor ca. 7 Jahren nach Argentinien ausgewandert. Nach Ablauf der 30 jährigen Verwahrfrist haben wir auf Anfrage bei der Botschaft erfahren, dass der Testator vor einigen Monaten verstorben ist, die Testatorin lebt weiterhin in Argentinien. Ob noch Vermögen in Deutschland vorhanden ist, weiß ich nicht. Ich gehe davon aus, dass der Erblasser deutscher Staatsangehöriger ist, weiß es aber nicht definitiv. Wer ist nun für die Eröffnung zuständig. Und was mache ich mit dem Testament?
    Vielen Dank

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