Hallo ihr Lieben,
nach Antragsmitteilung schickt mir der Antragsgegner per E-Mail eine Word Datei, in welcher er mitteilt, dass er schwer krank ist, dass er während der Krankheit vom Arbeitsamt, der Krankenkasse und seinem Ersparten gelebt hat und seit längerem keinen Unterhalt mehr zahlen konnte.
Er denkt, dass er bis Ende des Jahres wieder auf eigenen Beinen stehen wird und Unterhalt zahlen kann.
Er hätte alle Angaben zum Verdienst bereits dem LRA mitgeteilt, auch wenn diese gegenteiliges behaupten.
Wie viel er irgendwann oder aktuell zahlen kann, teilt er nicht mit.
Das Dokument wurde nie postalisch mit Unterschrift eingereicht.
Daher gehe ich davon aus, dass diese Art von Einwendungen ignoriert werden können. Ist das richtig ?
Eine weitere Frage wäre:
Angenommen, das Schreiben wäre postalisch eingereicht und mit Unterschrift versehen.
Kann der Agg das so einreichen oder muss er zwingend das beigefügte (zumindest in BaWÜ) Formular benutzen ?
Vielen Dank und liebe Grüße