gemeinnützige GmbH (gGmbH)

  • Hallöle,

    ich stolpere gerade über folgendes Problem:

    Angemeldet ist bei mir eine XYZ gemeinnützige GmbH (gGmbH).

    In § 4 GmbHG ist aufgeführt, dass entweder die Bezeichnung "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung zu verwenden ist. Sofern eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung vorliegt, kann die Abkürzung "gGmbH" lauten.

    Jetzt habe ich allerdings den Rechtsformzusatz doppelt gemoppelt drin. Mir widerstrebt es gerade diese Firma so einzutragen, aber in Kommentierungen habe ich bisher nichts dazu gefunden.

    Auf der anderen Seite täuscht dieser doppelt verwendete Rechtsformzusatz ja auch nicht den Rechtsverkehr und man könnte es wohl doch eintragen oder was meint ihr?

  • Ich sehe da kein Problem. Solange sich die Rechtsformzusätze nicht widersprechen (wie z.B. bei "Credit- und Finanzierungs-AG GmbH", OLG Stuttgart, Urt. v. 25.06.1962 - 2 U 63/62; "UG (haftungsbeschränkt) GmbH", Baumbach/Hueck/Fastrich, 21. Aufl. 2017, GmbHG § 4 Rn. 9a) halte ich das für eintragungsfähig.

    Allerdings würde ich vielleicht kurz telefonisch Rücksprache halten, ob die Gesellschafter das auch wirklich so haben wollten.

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

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