Hallo zusammen,
ein Schuldner beantragt bei mir -fristgerecht- Räumungsschutz (Termin Mitte September). Eine Ersatzwohnung kann zum 01.10. angemietet werden. Der Mietvertrag wird vorgelegt. Der Schuldner bittet, die Räumungsfrist bis Ende Oktober zu verlängern, schließlich müsse er noch renovieren und umziehen.
Grds. tendiere ich ja dazu, dem Antrag stattzugeben. Allerdings nicht bis Ende Oktober.
Mein Problem ist jetzt, dass der im Mietvertrag angegebene Vermieter noch nicht Eigentümer der Immobilie ist. Eine AV zu seinen Gunsten ist im Grundbuch jedoch schon eingetragen. Laut Kaufvertrag soll die Übergabe der Immobilie am 15.09.2019 erfolgen (nach dem angesetzten Räumungstermin). Kann Räumungsschutz dennoch bewilligt werden?
Muss ich, wenn ich Räumungsschutz gewähre, eine Art Zahlung an den Gläubiger anordnen?
Hat jemand von Euch vielleicht eine Idee dazu?