Hallo,
ich bin nach einiger Zeit wieder zurück im Grundbuch und habe gleich einen Fall, bei dem ich nicht ganz schlau werde. Vielleicht übersehe ich etwas - ich bitte um Eure Hilfe.
Auf einem Grundstück befinden sich Garagen und Stellplätze für die benachbarten 15 Reihenhäuser, sowie eine kleine Grünfläche, das Mülltonnenhaus und die Wege die zu den einzelnen Häusern führen.
Dieses Grundstück soll nach § 8 WEG geteilt werden.
Einer Teileigentumseinheit ist weder ein Stellplatz noch eine Garage zugeordnet. Dieser Eigentümer soll nur das Mülltonnenhaus und die Wege mitbenutzen dürfen.
Ist das so möglich?