Guten Morgen,
ich habe erstmalig einen Vollzug eines vorläufige europäischen Kontenpfändungsbeschlusses in Deutschland (Zustellung an hiesigen Drittschuldner im hiesigen Amtsgerichtsbezirk). Der Antrag wurde nebst diversen Anlagen ausschließlich in niederländischer Sprache gestellt. Ein deutscher Vordrucksatz wurde nicht eingereicht.
Da ich die Zustellung anordnen muss ist mir jedoch aufgrund der Sprache eine Prüfung in keinster Weise möglich. Auch müsste doch der Drittschuldner wie in anderen Auslandsverfahren auch ein Annahmeverweigerungsrecht aufgrund des fehlenden deutschen Vordrucksatzes haben. Oder?
Kann mir jemand stichwortartig den Verfahrensablauf erklären?
Gruß
W.Baumanns
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