Hallo,
mir wurde eine Teilungserklärung mit Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Übernahme vorgelegt. Zur Bezeichnung der Wohnungen wurden römische Zahlen benutzt. Diese Zahlen kann SolumSTAR offenbar nicht übernehmen . Ist das ein allgemeines Problem.
In einigen Bundesländern werden Abgeschlossenheitsbescheinigungen nur bei Angabe arabischer Zahlen erteilt. Es gibt wohl keine bundeseinheitliche Vorschrift ?
Vielleicht hatte von euch schon einer diesen Fall ?