Zustellungen an den Zustellungsvertreter § 6,7 ZVG

  • Hallo zusammen,

    in meinem Verfahren betreibt die örtliche Sparkasse das ZV Verfahren gegen einen Schuldner. Der AO Beschluss konnte noch normal zugestellt werden, danach ist der Schuldner mehrfach umgezogen. ohne sich abzumelden und nun konnte der Gutachterbeschluss nicht zugestellt werden. Ich habe einen Zustellungsvertreter bestellt. so weit, so gut.
    Nun kommt der bestellte Zustellungsvertreter zu mir und zeigt mir eine Zustellung durch den GV an ihn, für den Schuldner, und zwar eine Grundschuldbestellungsurkunde, aus einem vorrangigem Recht, aus welchem (noch) nicht betrieben wird.
    Diese Zustellung ist doch nicht wirksam an ihn zugestellt, oder? Er ist doch nur als Zustellungsvertreter für das laufende Verfahren.
    Stöber sagt zu § 7 Rdnr. 2.1, dass er "Vollstreckungstitel" nicht annehmen muss. Jedoch weiß er vor dem Öffnen ja nicht, was im Brief ist.
    Wie müssen wir jetzt verfahren?

    LG, Mausejule

  • Ob der Brief geöffnet wird oder nicht, dürfte für die Wirksamkeit der Zustellung nicht von Belang sein.

    Die Unwirksamkeit der Zustellung sollte dem Gläubiger spätestens bei Ablehnung von Vollstreckungsmaßnahmen durch das Vollstreckungsorgan bewusst werden.

    Ansonsten bleibt es dem Zustellungsvertreter unbenommen, den Gläubiger darauf hinzuweisen. Die Versendung von Schriftstücken an den Zustellungsvertreter, für die er keine Empfangsberechtigung hat, ist so selten nicht. Da erstellt man sich irgendwann einen Vordruck, wenn man das öfter hat :)

  • Klingt das nur nach sehr schneller Bestellung eines ZU-Vertreters und du hast den Passus über die Ermittlungen ausgelassen (ist für die Frage in #1 ja auch unwichtig) oder hast du wirklich nur eine Überprüfung der Daten des EMA gemacht?

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Klingt das nur nach sehr schneller Bestellung eines ZU-Vertreters und du hast den Passus über die Ermittlungen ausgelassen (ist für die Frage in #1 ja auch unwichtig) oder hast du wirklich nur eine Überprüfung der Daten des EMA gemacht?


    Ich habe einiges veranlasst, um rauszufinden wo der Schuldner ist (EMA, Polizeianfrage, Anfrage an Rententräger, Landkreis und Arbeitsamt, Schuldnerberatung der Stadt). Belehrt bzw. aufgeklärt habe ich den ZU Vertreter auch, aber sowas scheint ihm noch nicht vorgekommen zu sein und mir in 12 Jahren ZVG auch nicht.

    Danke für Eure Antworten, ich werde dem ZU Vertreter mitteilen, dass er dem Gl. mitteilen soll, dass er nicht empfangsberechtigt ist. Eine Kopie nehme ich zur Akte, falls doch aus dem Titel beigetreten werden soll.

  • Klingt das nur nach sehr schneller Bestellung eines ZU-Vertreters und du hast den Passus über die Ermittlungen ausgelassen (ist für die Frage in #1 ja auch unwichtig) oder hast du wirklich nur eine Überprüfung der Daten des EMA gemacht?


    Ich habe einiges veranlasst, ...

    Super.
    Weitere Möglichkeiten (falls deine Aufzählung abschließend war):
    Stadtkasse. Manche zahlen noch die Grundsteuer und der Bescheid muss ja auch wohin.
    Gläubiger aus der Abteilung III, insbesondere finanzierende Bank. Eventuell wurden im Rahmen der Darlehensverhandlung Angaben zu Arbeitgeber, Versicherungen etc gemacht.
    Fäisbuck.
    Falls ihr online-Zugriff auf die Meldeämter habt, nochmal suchen. Bei Deutschen wird mitunter angegeben, wann der Auswies abläuft. spätestens dann muss er sich ummelden. Mit etwas Glück ist das demnächst.

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  • Danke für die weiteren Tipps! :)

  • Nichts zu danken.

    Noch zwei Möglichkeiten:
    Mieter und WEG-Verwalter.

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