Inhalt Testamentsvollstreckerzeugnis - Zustimmung

  • Im Testament wurde Testamentsvollstreckung angeordnet.
    Alleinerbin ist eine Stiftung.

    Der TV hat die Aufgabe, sämtliche vermögens- und mitgliedschaftlichen Rechte, soweit die Gesellschaftsanteile in den Nachlass fallen, nach eigenem billigem Ermessen auszuüben.
    Ausgenommen davon sind ausschließlich Maßnahmen, die eine persönliche Haftung der Alleinerbin begründen; diese Maßnahmen bedürfen deren Zustimmung.

    Handelt es sich bei dieser Anordnung um eine Beschränkung des Testamentsvollstreckers, sodass diese im Testamentsvollstreckerzeugnis anzugeben ist oder lediglich um eine Verwaltungsanordnung nach §2216 Abs.2 BGB, sodass dies nicht im TVZ anzuführen ist?

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