ZV (Vermögensauskunft und Vorpfändung) durch Sicherheitsleistung abwendbar?

  • Habe folgenden Fall:
    Titel mit Vollstreckungsklausel schon lange zugestellt. Vorläufig gegen Sicherheitsleistung (SL) von 110% vollstreckbares Urteil. GV ist jetzt erst beauftragt worden, titulierten Betrag anzufordern, wenn erfolglos, dann Vermögensauskunft. Beantragt ist nach Formular die VA nach G1 und J (Vorpfändung nach § 845 ZPO).
    Ich meine, das geht alles ohne Sicherheitsleistung, oder?
    Kann der Schuldner diese Vollstreckungsmaßnahme angreifen, wenn er selbst Sicherheit nachweist und dann Antrag nach 775 Nr. 3, 776 ZPO stellt?
    Danke vorab.

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