Alle bekannten Erben haben die Erbschaft ausgeschlagen. Es wurde Nachlasspflegschaft angeordnet.
Zum Nachlass gehören landwitschaftliche Grundstücke mit einem Wert von ca. 7.000,00 €. Weitere Vermögenswerte sind nicht bekannt. Verbindlichkeiten sind wohl nicht vorhanden.
Der Nachlasspfleger möchte nun diese landwirtschaftlichen Grundstücke veräußern. Die Verkaufspreise liegen aber unter dem vom Gutachterausschuss mitgeteilten Wert.
Ich würde die Nachlasspflegschaft am liebsten aufheben und den Fiskus als Erbe, nach öffentlicher Aufforderung, feststellen. Ein Sicherungsbedürfnis liegt meiner Meinung nach nicht vor und Erben werden in angemessener Zeit auch nicht ermittelt werden.
Dies würde ich dem Nachlasspfleger so auch mitteilen und mitteilen, dass ein Verkauf daher nicht in Betracht kommt.
Allerdings stellt sich mir dann das Problem mit der Vergütung. Freie Nachlasswerte stehen ohne Verkauf nicht zur Verfügung. Muss dann also von Mittellosigkeit ausgegangen werden?
Steht die Tatsache, dass der Nachlasspfleger ohne einen Verkauf der Grundstücke eine geringere Vergütung erhalten würde, meiner beabsichtigten Vorgehensweise entgegen? Eigentlich nicht, oder?