Zwangshypothek gegen aufgelöste GmbH und Co KG

  • Es leigt ein Antrag vor auf Eintragung einer Zwangshypothek.
    Eingetragenen Eigentümerin ist die A GmbH und Co KG.

    Der Titel richtet auch sich gegen diese, zugestellt wurde er an die

    A GmbH und Co KG, vertreten durch den Nachtragsliquidator X (offenbar unter dessen Anschrift).

    Ein Blick in das Handelsregister bestätigt, das die Firma längst erloschen ist.

    Dann ist das Grundbuch jawohl unrichtig.

    Was nun?

    Muss der Antragsteller sich um die Grundbuchberichtigung kümmern?
    Muss ich dem Registergericht Mitteilung machen, dass auch hier noch Grundvermögen für die Nachtragsliquidation vorhanden ist?


  • Anders als bei der GmbH lebt die Liquidation bei der KG wieder auf, sollte sich nach "Abschluss" noch Vermögen ergeben. Auch die Liquidatoren leben wieder auf, ein Nachtragsliquidator ist also eigentlich nicht nötig.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • es soll gegen eine GmbH vollstreckt werden durch Eintragung einer Sihyp. Gläubiger teilt mit, dass GmBH geschäftsführerlos ist und Zustellung gem. § 35 GMbHG an eine Gesellschafterin erfolgt. Laut HR ist die GmbH durch Insolvenz aufgelöst. Die Insolvenz ist durch Schlussverteilung beendet. Kann nur noch vollstreckt werden?

  • Ok 294 Inso ist bei der GmbH der Holzweg, geht nicht.

    Eine Gemeinde macht im Verwaltungszwangsverfahren Kosten aus einer Zwangsversteigerung (Gutachterauslagen udn Bekanntmachungskosten anderes AG) aus dem Jahr 2017 geltend

  • Beim ZV-Gericht würde ich anfragen, um herauszufinden, ob das Verfahren dort im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens betrieben wurde. Wenn hier vermutlich noch notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung gesichert werden, dann entsprechend den Umständen der Zwangsversteigerung. Also ebenfalls im Verwaltungszwangsverfahren. Ausserdem würde ich beim InsO-Gericht nachfragen, warum die GmbH denn noch Vermögen (= den Grundbesitz) hat. Und nur aus diesem Grund noch besteht. Üblicherweise würde der Verwalter doch anstelle eines Liquidators das ganze Restvermögen abwickeln.

  • Es wäre nicht das erste Mal, dass Grundstücke aus der Masse freigegeben werden, sodass sie außerhalb der Inso im Eigentum und der Verfügungsgewalt der GmbH verbleiben.

    Noch ein Tip: Ggf. noch schnellstens prüfen, ob denn die GmbH tatsächlich noch im Register eingetragen ist und Mitteilung an das Registergericht, dass noch Grundvermögen vorhanden ist. Dann sollte zumindest eine Löschung wg. Vermögenslosigkeit mit allen nachträglichen negativen Umständen vom Tisch sein.

  • Die Freigabe würde am Vollstreckungsverbot nichts ändern. Nur die Eigenschaft als juristische Person hilft. Mit der Freigabe verbliebe allerdings die Abwicklung eines vermutlich wertlosen Grundbesitzes Aufgabe der Gesellschaft. Wird nicht viel Begeisterung auslösen.

  • Ich habe einen Antrag auf Eintragung einer Zwangshypothek vorliegen. Im Grundbuch (Grundstück, AV eingetragen) ist als Eigentümerin die GmbH "XY" eingetragen, der Titel (aus dem Jahr 2020; Zustellungnachweis vorhanden) richtet sich gegen die "XY i.L".
    Ein Blick ins Handelsregister ergab, dass vor vielen Jahren bereits zunächst die Auflösung der GmbH aufgrund Abweisung eines Antrags auf Eröffnung des Inso-Verfahrens mangels Masse eingetragen wurde und dann die Löschung aufgrund von Vermögenslosigkeit gem. § 141 a FGG.
    Bis zu ihrer vollständigen Abwicklung ist die GmbH ja noch nicht beendet. Bräuchte ich eine Erklärung seitens der GmbH, müsste ein Nachtragsliquidator handeln. Hier ist sie als Schuldner betroffen. Ich tendiere dazu, die Eintragung vorzunehmen, oder muss ich noch etwas beachten?

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