Reallast Zahlungsbeginn

  • Hallo,

    ich steh bei diesem Problem gerade ziemlich auf dem Schlauch.

    Bewilligt ist eine Reallast (Geldrente) in Form einer "lebenslänglichen Rente von monatlich 3.900 EUR". Der Betrag ist jeweils bis zum 3. Werktag eines Monats fällig und zahlbar.
    Es fehlt in der Bewilligung der Beginn der Zahlungsverpflichtung.

    Auf meine Nachfrage und meinen Hinweis, dass die Eintragungsbewilligung diesbezüglich formgerecht zu ergänzen ist, hat der Notar mitgeteilt, dass die Rentenverpflichtung im schuldrechtlichen Vertrag ab dem 1.7.2018 begonnen hat.

    Brauche ich denn überhaupt einen Zahlungsbeginn in der Eintragungsbewilligung oder sichert die Reallast eh nur Beträge, die nach Entstehen der Reallast fällig werden ?

    Wenn ich einen Beginn brauche, kann dieser vor der Bewilligung liegen ?

    Ich komm da irgendwie nicht weiter.

  • Würde das analog zum Erbbauzins sehen (Schöner Rn 1801) => Sollen auch die Beträge ab dem 01.07.2018 bis Grundbucheintragung (zusammengefaßt) zur Zahlungsverpflichtung gehören, hätte das in der Bewilligung erwähnt werden müssen.

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