Mal angenommen. der Gläubiger (G) hat eine Zwangssicherungshypothek von 1.000,- € am Grundstück des Schuldners (S). Zinsen sind nicht eingetragen, der Grundbucheintrag lautet ausschließlich auf 1.000,00 €.
Wenn es jetzt auf Betreiben des G zur Zwangsversteigerung und einem Erlös von 15.000,00 € kommt, kann G aus dem Erlös dann auch seine bisherigen Vollstreckungskosten verlangen? ZB die Kosten für das Sachverständigengutachten? Und die Anwaltskosten? Oder ist er auf die 1.000,- € beschränkt?
Vielen Dank für Eure Tipps an einen Ahnungslosen