Guten Morgen alle zusammen,
ich benötige mal wieder das geballte Schwarmwissen.
Ein neu zu errichtendes Mehrfamilienhaus wird in Wohnungseigentum aufgeteilt. Ich habe die Teilungserklärung so abgefasst, dass die Balkone bzw. im Obergeschoss die Dachterrassen der jeweiligen Wohnung als Sondernutzungsrecht zugewiesen werden. 3 Teilungserklärungen gleichen Inhalts wurden bereits grundbuchlich vollzogen. Jetzt schreibt mir die Rechtspflegerin, dass an einer Dachterrasse kein Sondernutzungsrecht begründet werden kann. Und ich steh' gerade voll auf'm Schlauch (natürlich letzter Tag vorm Urlaub...). Ich habe dazu weder aktuelle Rechtsprechung diesbezüglich gefunden, noch in der einschlägigen Literatur irgend einen Hinweis darauf. Zumal ja gerade die Sondernutzungsrechte sehr weit gefasst werden können.
Kann bitte jemand von euch erleuchten?