Vorläufiges Zahlungsverbot - Freigabe

  • Hallo,

    es ist ein vorläufiges Zahlungsverbot (28.08.2019) ergangen, der Schuldner sitzt nun bei mir und möchte die Freigabe beantragen. Es ist kein P-Konto, auf das Konto gehen allerdings nur Leistungen vom JobCenter.
    Ein Pfüb ist hier bisher nicht beantragt.

    Welchen Antrag würdet ihr aufnehmen bzw. wer hat darüber zu entscheiden?

    Danke für eure Hilfe.

  • P-Konto soll eingerichtet werden. Ein Gemeinschaftskonto ist es nicht.

    Wie würde der Antrag über § 765a ZPO lauten? Müsste ich da den Gläubiger nicht auch anhören?

    Der Schuldner möchte natürlich noch heute wieder an sein Konto...

  • De facto keinen.

    Nach herrschender Meinung ist ein Antrag nach §850k Absatz was auch immer auch bei einem vorläufigen Zahlungsverbot möglich, dies setzt allerdings die Einrichtung eines P-Kontos voraus.
    Punkt Aus Ende.

    Ist der 28.08. das Datum des VZ oder das Zustelldatum des VZ?


    Geld gibt's nur mit P-Konto, und der Sockelbetrag dürfte vermutlich weit über seinen tatächlichen Einkünften liegen.
    Folglich hat er mit Einrichtung alles was er braucht.

    Auch §850l -den ich sehr höflich als absoluten Exoten kennzeichnen möchte, in 5 Jahren nicht einen Antrag dazu- funktioniert nur auf einem P-Konto.

    "Jemand hat mir mal gesagt, die Zeit würde uns wie ein Raubtier ein Leben lang verfolgen. Ich möchte viel lieber glauben, dass die Zeit unser Gefährte ist, der uns auf unserer Reise begleitet und uns daran erinnert jeden Moment zu genießen, denn er wird nicht wiederkommen."

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    -Die Seenotretter, DGzRS-

  • P-Konto soll eingerichtet werden. Ein Gemeinschaftskonto ist es nicht.

    Wie würde der Antrag über § 765a ZPO lauten? Müsste ich da den Gläubiger nicht auch anhören?
    Mach dir da keinen Kopf drum, die einzige in Frage kommende Problematik, Gemeinschaftskonto, hast du verneint. Das wird schon funktionieren.
    Der Schuldner möchte natürlich noch heute wieder an sein Konto...
    Mit ein bisschen Glück kriegt er das ja sogar hin. Bei uns gibt's (örtliche) Banken, die für sowas Termine am gleichen Tag vergeben, Unterschrift, Eingabe ins System, fertig ist die Laube. Die Frist des §850k VII S.3 ist eine Höchstfrist, die bei uns zumindest DEUTLICHST unterboten wird.

    Alles läuft seinen Weg, recht unproblematisch.

    Ah okay, danke für die Ergänzung, aber ich denke, das tut nix zur Sache. P-Konto und gut ist.

    "Jemand hat mir mal gesagt, die Zeit würde uns wie ein Raubtier ein Leben lang verfolgen. Ich möchte viel lieber glauben, dass die Zeit unser Gefährte ist, der uns auf unserer Reise begleitet und uns daran erinnert jeden Moment zu genießen, denn er wird nicht wiederkommen."

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  • Sorry, aber ich habe grad echt keinen Plan...

    Soll/Muss der Schuldner jetzt warten, bis sein Konto in ein P-Konto umgewandelt ist oder soll ich jetzt nach § 765a ZPO den monatlichen Betrag freigeben? Mit oder ohne Anhörung des Gläubigers?

    Wäre ggf. auch § 766 ZPO ein gangbarer Weg...?

  • Sorry, aber ich habe grad echt keinen Plan...

    Soll/Muss der Schuldner jetzt warten, bis sein Konto in ein P-Konto umgewandelt ist oder soll ich jetzt nach § 765a ZPO den monatlichen Betrag freigeben? Mit oder ohne Anhörung des Gläubigers?
    Ersteres. §765a ist eng auszulegen, besondere, sittenwidrige Härte. Liegt nicht vor, da er alles genauso machen kann und muss wie jeder andere Schuldner auch. Wenn irgendwann mal der 765a KÄME (aber den kannst du dir fast rausstreichen), dann mit Anhörung und nix "noch heute".
    Wäre ggf. auch § 766 ZPO ein gangbarer Weg...?
    Die Erinnerung ist zwar grds. statthaft hinsichtlich des VZ, aber nicht zielführend. Sie wird wohl schon zu recht da sein, sprich, fachliche Einwände gibt es keine. Nur "ich komm an nix dran". Und da sieht die Rechtsprechung eine analoge Anwendung von 850k für möglich, deswegen wäre die Erinnerung hier nix.

    Kein Problem, dafür sind wir ja da ;)

    "Jemand hat mir mal gesagt, die Zeit würde uns wie ein Raubtier ein Leben lang verfolgen. Ich möchte viel lieber glauben, dass die Zeit unser Gefährte ist, der uns auf unserer Reise begleitet und uns daran erinnert jeden Moment zu genießen, denn er wird nicht wiederkommen."

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