Organisationshaft - ja oder nein ?

  • Urteil: 10.07.2018
    Rechtskraft: 24.07.2018
    Beschluss 126a StPO: 11.07.2019
    Aufnahme in Unterbringungsanstalt: 26.07.2018


    Habe ich dann für die Tage 24.07.2019 und 25.07.2019 Organisationshaft ?

    Der Untergebrachte ist sodann auch noch 2 Tage aus der Entziehungsanstalt geflohen. Was muss hier bei der Neuberechnung beachtet werden ?

  • Du hast 2 Tage Orga-Haft.

    Wie sind die Daten der 2 Tage Entweichung? Wenn er z.B. am 1.9. morgens entflohen ist und am 2.9. abends wieder festgenommen wurde, ist nichts weiter zu beachten, da er an diesen Tagen auch -wenn auch nur kurz- in der Unterbringung war.
    Wenn er aber 2 volle Tage abgängig war, verlängert sich die Unterbringung entsprechend.

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