Insolvenzverwalter bittet per Fax um Eintragung Insolvenzvermerk am Grundstück des Schuldners.
Beigefügt Abschrift des Beschlusses über Eröffnung des Verfahrens von 2016 und der Hinweis auf die amtlichen Bekanntmachungen unter http://www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Reicht mir das? Im Kommentar kein Hinweis darauf, das Bezug auf die amtlichen Bekanntmachungen möglich sind, sondern Vorlage der Bestallung erforderlich ist.
Antrag Insolvenzverwalter auf Eintragung Insolvenzvermerk
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BeckOK GBO/Wilsch GBO Insolvenzrecht und Grundbuchverfahren Rn. 73, 74
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BeckOK GBO/Wilsch GBO Insolvenzrecht und Grundbuchverfahren Rn. 73, 74
Sorry, wir sind ein recht kleines Gericht und der Kommentar ist hier nicht vorhanden. Ganz kurz; was steht da ?
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BGH, Beschluss vom 05.07.2005 - VII ZB 16/05: "Der Insolvenzverwalter muss den Fortbestand seiner Berechtigung als Rechtsnachfolger i. S. des § 727 Abs. 1 ZPO durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachweisen."
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Der Verwalter kann die Eintragung des Vermerkes beantragen und er muss seine Antragsberechtigung und die Grundbuchunrichtigkeit nachweisen. Der Verwalter hat seine Bestellungsurkunde einzureichen und den Eröffnungsbeschluss. Die Veröffentlichung im Internet gewährt keinen Nachweis dafür, dass der Verwalter die Verfügungsbefugnis noch innehat. (siehe auch HRP Rn. 3138)
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