Liebe Community,
mir liegt ein Antrag auf Eröffnung der Zwangsversteigerung vor. Im Grundbuch war der Schuldner zunächst als Eigentümer zu je 1/2 mit seiner Ehefrau eingetragen. Im November 2018 wurde auf seiner Hälfte der Insolvenzvermerk eingetragen. 2019 starb die Ehefrau, so dass der Schuldner nunmehr Eigentümer des gesamten Grundstücks ist. Der Insolvenzvermerk wurde jedoch nicht auf die neu durch Erbfall erworbene Hälfte ausgeweitet.
Nunmehr wird Zwangsversteigerung beantragt. Der Antrag schweigt sich zu einer eventuellen Insolvenz aus. Die Klausel lautet: "Hinsichtlich des dingl. Anspruchs umgeschrieben gegen den Insolvenzverwalter. Die Zwangsvollstreckung ist nur zulässig hinsichtlich des Anteils des Schuldners, der von dem Insolvenzverwalter verwaltet wir. Gründe: Die Ehefrau ist verstorben und von dem Schuldner allein beerbt worden. Herr X ist InsoVerwalter über das Vermögen des Schuldners. Durch Einsichtnahme in das Grundbuch wurde festgestellt, dass der Schuldner Alleineigentümer des Grundstücks ist."
Ich bin jetzt nicht sicher, ob sich der Insolvenzvermerk und die Klausel auf das gesamte Grundstück beziehen. Irgendwie beißt sich der Klauseltext mit der Begründung. Eine Eröffnung zu 1/2 gegen den Schuldner und den InsoVerwalter macht auch keine Sinn. Wie seht ihr das? Wie würdet ihr hier vorgehen?