Hallo,
ich habe folgenden Vergleich vorliegen: "Der Beklagte (Gläubiger der Grundschuld) stimmt der Löschung der zu seinen Gunsten [...] eingetragenen Grundschuld zu." Kann ich das als Löschungsbewilligung auslegen?
Eingereicht wurde mir der Löschungsantrag der Eigentümerin und die vollstreckbare Ausfertigung des Vergleichs.