Hallo zusammen,
bei folgendem Fall bin ich mir nicht sicher, ob und wie das richtig geht:
An einem Flurstück ist eingetragen eine AV für Eheleute A und Eheleute B zu je 1/4 Anteil (4 Personen).
Das Grundstück soll wohl später mal mit zwei Doppelhaushälften bebaut werden und durch Bildung von WEG jedem Ehepaar Miteigentum zu 1/2 an dem jeweiligen Haus zugewiesen werden.
Bereits jetzt soll allerdings zur Finanzierung die AV verpfändet werden.
Ehepaar A verpfändet in Urkunde 1 die AV an die Bank und bewilligt Eintragung des Verpfändungsvermerks.
Ehepaar B verpfändet in Urkunde 2 die AV an die gleiche Bank und bewilligt Eintragung des Verpfändungsvermerks.
Die Bank wirkt in beiden Urkunden mit.
Meine Fragen:
1. Müssen diese Verpfändungen nun an der "ganzen" AV eingetragen werden oder muss der jeweilige Anteil, welcher verpfändet werden soll kenntlich gemacht werden? Wenn ja, wie würdet ihr das formulieren?
2. Ist es in Ordnung, dass nicht alle Berechtigten der AV gemeinsam gehandelt haben? Falls die Verpfändung die "gesamte" AV betrifft, so käme mir das komisch vor.
Vielleicht ist es ganz einfach, aber ich hab Schnupfen, mir schwirrt der Kopf und ich komm nicht auf die richtige Lösung