Geschädigtenmitteilung Veröffentlichung im Bundesanzeiger

  • Hallo,

    ich habe in einem Jugendstrafverfahren 224 Geschädigte(Internet- und Kreditkartenbetrug). Es wurde im Urteil die Einziehung desWertes von Taterträgen (?) in Höhe von 56.652,43 € angeordnet. ImErmittlungsverfahren waren bereits 2 Konten, die unter Aliasnamen eröffnet waren, gepfändet. Die Überweisungsbeschlüsse habe ich im Vollstreckungsverfahren bereits erlassen. Es sind 10.085,37 € in der Kasse.


    Ich möchte jetzt die Geschädigtenmitteilung machen, und zwar wegen der Anzahl der Geschädigten durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Darf/muss ich die Namen der Verurteilten (beides Heranwachsende zum Tatzeitpunkt) mit veröffentlichen und ebenso ihre Aliasnamen, da ansonsten die Geschädigten ja gar nicht wissen, um wen es geht? Bestehen aus datenschutzrechtlichen oder jugendschutzrechtlichen Gesichtspunkten Bedenken dagegen?

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