Ratenzahlungen berücksichtigen

  • Guten Morgen, ich werde leider nicht wirklich durch die Suchfunktion fündig..

    Ich habe ein Problem bei der Berechnung des möglichen einzusetzenden Einkommens.. Berücksichtige ich jede Ratenzahlung?
    Konkret hat der Antragsteller hier insgesamt vier Kredite laufen und zahlt zusammen monatlich rund 900,00€. Die Zahlungen an sich sind durch Kontoauszüge (bisher zumindest für einen Monat) belegt.

    Ich weiß allerdings nicht, für was genau die Kredite aufgenommen wurden.

    Berücksichtige ich "einfach" alle bestehenden Ratenzahlungsverpflichtungen? Irgendwie hab ich bei dem Gedanken daran Bauchschmerzen..
    Wie kann ich differenzieren bzw. nach welchen Anhaltspunkten?

    Vielen Dank vorab!

  • § 115 Abs. 1 Nr. 5 ZPO besagt, dass weitere Belastungen um berücksichtigt werden zu können angemessen sein müssen. Wenn du da genaueres wissen willst solltest du einfach mal in einem Kommentar nachlesen. Ich finde, dass der Zöller zum Thema PKH (die Berechnung ist ja die selbe) sehr gut ist.

    Bei Ratenzahlungen lasse ich mir immer nachweisen, dass es sich tatsächlich um Ratenzahlungen und keine Einmalzahlungen handelt. Deshalb fordere ich immer die Kontoauszüge der letzten drei Monate.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Da die Kredite ja gezahlt werden "müssen" berücksichtige ich die und lass mir neben den Zahlungen durch Kontoauszüge auch die aktuelle Höhe nachweisen.

    Wofür die dann aufgenommen worden sind, hat mir egal zu sein.

    Sind die Kredite nach Entstehung des Streitverhältnisses aufgenommen worden, gucke ich allerdings warum und berücksichtige bei der PKH-Berechnung nur die notwendigen Kredite.

  • Wofür die dann aufgenommen worden sind, hat mir egal zu sein.

    Ähm...nö. Nicht jeder Kredit ist berücksichtigungswürdig. Wenn damit z. B. ein teures Luxushobby finanziert wird, dann ziehe ich das nicht vom Einkommen ab, auch wenn der Kredit ja weiterbedient werden muss.

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • Wofür die dann aufgenommen worden sind, hat mir egal zu sein.

    Ähm...nö. Nicht jeder Kredit ist berücksichtigungswürdig. Wenn damit z. B. ein teures Luxushobby finanziert wird, dann ziehe ich das nicht vom Einkommen ab, auch wenn der Kredit ja weiterbedient werden muss.

    Ähm... doch. Wenn ich 10.000,00 € netto monatlich verdiene und mir von meinem Ersparten plus Kredit ein vergoldetes, Diamanten besetztes Boot kaufe, für das ich noch 5 Jahre lang monatliche Raten in Höhe von 2.000,00 € bezahlen muss, ist das ja okay. Wenn ich zwei Jahre später plötzlich mein Arbeitgeber den Standort schließt und mein Einkommen sich reduziert, konnte ich das bei Kreditaufnahme ja nicht ahnen. Der Kredit gehört dann m.E. berücksichtigt.

    Anders, wenn ich die Kündigung zum Monatsende kriege, dann ein Boot kaufe weil "bis Monatsende habe ich ja noch fettes Einkommen" und dann erwarte, dass der Kredit bei der BerH berücksichtigt wird. Da bin ich sehenden Auges reingerannt und in diesen Fällen berücksichtige ich Luxuskredite nicht.

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

  • Allerdings wenn der Kredit schon bei der Bewilligung berücksichtigt wurde, muß es bei der Überprüfung (ggf. mit geballter Faust in der Tasche) dabei bleiben.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Wofür die dann aufgenommen worden sind, hat mir egal zu sein.

    Ähm...nö. Nicht jeder Kredit ist berücksichtigungswürdig. Wenn damit z. B. ein teures Luxushobby finanziert wird, dann ziehe ich das nicht vom Einkommen ab, auch wenn der Kredit ja weiterbedient werden muss.

    Ähm... doch. Wenn ich 10.000,00 € netto monatlich verdiene und mir von meinem Ersparten plus Kredit ein vergoldetes, Diamanten besetztes Boot kaufe, für das ich noch 5 Jahre lang monatliche Raten in Höhe von 2.000,00 € bezahlen muss, ist das ja okay. Wenn ich zwei Jahre später plötzlich mein Arbeitgeber den Standort schließt und mein Einkommen sich reduziert, konnte ich das bei Kreditaufnahme ja nicht ahnen. Der Kredit gehört dann m.E. berücksichtigt.

    Sorry, aber ein solches Boot ist unter keinem Gesichtspunkt zur Lebensführung erforderlich und daher auch nicht berücksichtigungsfähig, zumindest nicht bei mir.

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • :2gruebel:
    Da hab ich ja doch wieder was los getreten ^^

    mein Problem bei BerH ist oft, dass ich mein Bauchgefühl schlecht nach außen begründen kann.. oder zumindest tu ich ich mich schwer damit..

    Die Krux an der Sache ist, dass ich BerH schon oft versagen musste, weil die ASt "zu viel" Geld hatten.. Wir reden hier von 900,00€ im Monat und nach Abzug jeglicher berücksichtigungsfähiger Belastungen waren wir immer noch bei einzusetzendem Einkommen..
    Nun bekomme ich aber auch Anträge, in denen sich die Ast "arm rechnen" durch Ratenzahlungen für eine HiFi-Super-duper-mega-Anlage für 5000,00€ und das will mir nich in den Sinn!

  • Bewertest du denn die Notwendigkeit bei Bewilligung oder nur bei der Überprüfung, Noatalba? Ist der Kredit bei Bewilligung vorhanden gewesen und berücksichtigt worden, kannst du bei der Überprüfung kaum anders entscheiden. Ist der Kredit lange vor Eintritt der Bedürftigkeit aufgenommen worden, muss er auch bei der Bewilligung berücksichtigt werden. Anders, wenn die Partei bewusst schnell noch den Kredit aufgenommen hat , bevor Prozesskostenhilfe beantragt worden ist. Wenn die Rate bereits seit ein, zwei Jahren gezahlt wurde, ist sie nun mal notwendiger Bestandteil der monatlichen Ausgaben der Partei. Allenfalls könnte man überlegen, ob das Luxusgut selbst vielleicht verwertbares Vermögen darstellt.

    Ich lasse mir bei neu aufgenommenen Krediten nachweisen, welche Dinge angeschafft worden sind, und entscheide dann über die Notwendigkeit. Dass jeder in die Situation kommen kann, einen neuen Herd, eine neue Waschmaschine oder auch ein neues/anderes Auto finanzieren zu müssen, dürfte dir dein Bauchgefühl bestätigen. Das neueste Handy, die Mega-Anlage, der Zweitwagen für Alleinstehende, das Motorrad usw. sind für mich keine notwendigen Anschaffungen. Luxuskarossen ebenfalls nicht. Gleiches gilt für wundersamen Vermögenserwerb. Ich hatte zum Beispiel mal ein Motorrad im Wert von 8.000,00 €, welches in der Überprüfung plötzlich auftauchte. Vermögen war vorher nicht vorhanden, eine Erbschaft wurde nicht angezeigt. Zusätzlich hatte die Partei ein ganz normales Auto. Ich habe ihm dann erklärt, warum ich es für nicht erforderlich halte, dass er das Gefährt besitzt und ich den Wert zur Deckung der Prozesskosten heranziehe. Er hat dann kommentarlos die 1.500,00 € überwiesen, Akte abgeschlossen.

  • Bewertest du denn die Notwendigkeit bei Bewilligung oder nur bei der Überprüfung, Noatalba?

    Wir sprechen hier gerade über BerH, nicht über VKH. Im Rahmen der VKH sind deine Ausführungen richtig, aber wir gucken nicht auf eine spätere Überprüfung, sondern auf die Bewilligung.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Sorry, aber ein solches Boot ist unter keinem Gesichtspunkt zur Lebensführung erforderlich und daher auch nicht berücksichtigungsfähig, zumindest nicht bei mir.

    (Falls das nicht zu weit von der Ursprungsfrage wegführt: )

    @Notatalba:

    Wo ziehst du da die Grenze?
    Mir fällt eine ganze Reihe von Sachen ein, die ich mir gönne und die unter keinem Gesichtspunkt zu meiner Lebensführung erforderlich sind. Falls es mir in ein paar Jahren mal finanziell plötzlich sehr viel schlechter gehen sollte und ich dann Beratungshilfe benötigen würde, fände ich es abwegig, mir anhören zu müssen, "das hätten Sie damals schon wissen müssen, dass Sie finanziell vielleicht irgendwann mal schlecht dastehen, also berücksichtige ich Ihren Diamantgoldboot-Kredit nicht".

    Ich gestehe, dass ich PKH-Sachen, nicht BerH bearbeite. Vergütungen für Prozessführungen sind ja durchaus sehr viel höher als vorgerichtliche Beratungen. Vor dem Hintergrund will ich nicht ausschließen, dass ich in dem Pensum vielleicht auch eher sagen würde, "Sie haben Geld für ein teures Boot, dann haben Sie auch 200 € für ein Beratungsgespräch beim Anwalt".

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

    Einmal editiert, zuletzt von Schneewittchen (17. September 2019 um 14:59) aus folgendem Grund: Smiley gegen : ) ausgetauscht

  • Blicke in die Kommentierung helfen manchmal doch weiter:
    BeckOK ZPO/Reichling ZPO § 115 Rn. 43, 43.1

    Insbesondere in RdNr. 43.1 wird dargelegt: "Darlehensverbindlichkeiten

    (…) sind grundsätzlich als besondere Belastungen in Abzug zu bringen, ohne dass es auf den Anlass ihrer Entstehung ankommt (OLG Hamm JurBüro 1987, JURBUERO Jahr 1987 Seite 1416). Allerdings setzt ihre Berücksichtigung voraus, dass sie

    tatsächlich gezahlt

    werden (OLG Bremen OLGR 2005, OLGR Jahr 2005 Seite 703; LAG RhPf BeckRS 2007, BECKRS Jahr 46029). (…)


    Weitere Ausführungen folgen dann noch zu während des Prozesses aufgenommenen Darlehen bzw. Schulden.

    Anders jedoch bzgl. PKW:

    MüKoZPO/Wache ZPO § 115 Rn. 44, 45 unter Verweis auf

    OLG Hamburg FamRZ 1996, 42


    PKW- Finanzierungskosten sind nur absetzbar, wen nder PKW zwingend für die Arbeit gebraucht wird, egal wann er angeschafft wurde.

    Wenn ich in F- oder C-Sachen die Überprüfung der Voraussetzungen nach 1 oder 2 Jahren bekommen habe, ging es ja nur um die Veränderungen in den Verhältnissen. Gab es keine Veränderungen und hat der PKH bewilligende (meistens ein Richter) einfach durchgewunken oder etwas anderes als angemessen und notwendig erachtet als ich, kann ich daran nichts rütteln, auch wenn ich das anders sehe.

  • Bei der Beurteilung der Angemessenheit bin ich eher großzügig.

    Ich bin der Meinung, dass der Zeitpunkt der Darlehensaufnahme maßgeblich ist. Wenn ein Millionär einen Kredit für besagtes Luxusboot aufnimmt und überhaupt nicht absehbar ist, dass er in einigen Jahren auf BerH angewiesen sein wird, würde ich das als angemessen ansehen.

    Wenn jedoch für Anschaffungen, die überhaupt gar nicht zu den Einkommensverhältnissen der Antragsteller passen, Darlehen aufgenommen werden, dann würde ich das schon in Frage stellen.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Ich häng mich hier mal an mit einer grundsätzlichen Frage:

    Wie läuft das bei euch, wenn Schulden zurückgezahlt werden? Ich meine hier nicht geplante Schulden wie Kredit/Darlehen sondern "ich habe damals die Rechnung nicht bezahlt und muss jetzt Raten zahlen".
    Vielleicht habe ich zu viel nachgedacht, mein Hirn hat jetzt jedenfalls einen Knoten.

    Grundsätzlich setze ich solche Ratenzahlungen ab. Es ist ja aber schon ungerecht, wenn ich bspw. GEZ-Schulden als monatliche Belastung anrechne, die laufenden Gebühren ja aber nicht berücksichtige.
    Da ich das nicht einsehe, frage ich mich jetzt, ob Ratenzahlung auf Schulden überhaupt zu berücksichtigen sind. Im Kommentar finde ich dazu leider nichts :gruebel:

  • Ungerecht ist in der BerH leider vieles.
    Wer genügend Kredite aufgenommen hat, erhält viel eher (oder überhaupt) einen Schein gegenüber Menschen, die Anschaffungen (möglichst) nur im Rahmen des Gesparten durchführen bzw. dann eben nicht den neuesten Fernseher auf Pump kaufen.

    Allerdings wird man zwischen geplanten und ungeplanten Schulden bei der Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse nicht differenzieren können. Auch die ungeplanten Verbindlichkeiten sind normalerweise entstanden, weil man eben eine Zahlungspflicht zur entsprechenden Zeit aus wirtschaftlichen Gründen nicht auf einen Schlag erfüllen konnte. Die Vereinbarung von Ratenzahlungen hilft zudem dem Gläubiger, der ansonsten ggf. ganz leer ausgehen würde.

  • Auch wenn ich jetzt vermutlich einigen Widerspruch ernte:

    Wird etwas auf Raten abbezahlt, was ich normalerweise nicht anerkennen würde (z.B. der Klassiker: Schulden aus dem Handyvertrag) berücksichtige ich das nicht als Zahlungsverpflichtung. Warum soll der Antragsteller dadurch, dass er Verbindlichkeiten nicht pünktlich bezahlt hat, einen Vorteil haben? Die normalen monatlichen Zahlungen an den Telefonanbieter berücksichtige ich ja auch nicht.

    Bei Geldstrafen (ich weiß, das ist nicht das gleiche) berücksichtigt man die Zahlungen ebenfalls nicht, da dies dem Sanktionscharakter zuwiderlaufen würde.

  • Warum soll der Antragsteller dadurch, dass er Verbindlichkeiten nicht pünktlich bezahlt hat, einen Vorteil haben? Die normalen monatlichen Zahlungen an den Telefonanbieter berücksichtige ich ja auch nicht.

    Das ist genau mein Punkt. Gerade die Zahlungen, die ich regulär auch nicht berücksichtige (Strom, GEZ, Handy u.ä.), kann ich doch als zu zahlende Schulden nicht anerkennen.
    Bei Mietschulden ließe ich ja noch mit mir reden, da ich die monatliche Miete ja auch vom Einkommen abziehe.

    Das Problem ist die Abgrenzung zu den "geplanten" Schulden. Die wären dann konsequenterweise auch abzulehnen, da der Staat ja nicht die Reise nach Honululu finanzieren will.
    Kommt der Kredit von einer Bank, wurde vorher in aller Regel die Bonität geprüft. Der Antragsteller war zu diesem Zeitpunkt wohl nicht mittellos.
    Anders ist es bei diesen dussligen 0%-Finanzierungs-Geschichten und Sofortkrediten "ohne Schufa". Diese Verbindlichkeiten hätte der Antragsteller eingehen können, in dem Wissen, dass er sich dann die nächste Zeit keinen Anwalt leisten kann.
    Aarrrgh :wall:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!