Zustellung bei GmbH & Co KG

  • Ich habe ein Ersuchen aus der Schweiz vorliegen. Zugestellt (Zustellung durch die Post geht hier ja?) werden soll (unter Angabe der Anschrift) an die A GmbH & Co (keine weiteren Angaben). Stellt Ihr dann so zu?
    Oder muss der Empfänger noch ergänzt werden?
    Eingetragen im Register ist die A GmbH & Co KG. Diese wird laut HRA durch die A Verwaltungs GmbH vertreten. Diese wiederum durch A als Geschäftsführer.

    Wenn ich es ergänze liegt das Risiko von falschen Angaben (beim HR vertan oder so) ja bei mir.

    Meine Zivilgeschäftsstelle würde unter der mitgeteilten Anschrift so wie angegeben zustellen.

  • OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.08.2015 - I-3 Wx 123/15

    Unabhängig vom der dogmatischen Einordnung der Rechtsnatur der KG ist sie als rechtlich selbständige Trägerin von Rechten und Pflichten gesetzlich anerkannt, § 161 Abs. 2, 124 HGB. Mithin können Willenserklärungen ihr gegenüber nur ihrem Vertreter gegenüber abgegeben werden. Da Vertreter der KG nach der gesetzlichen Regelung grundsätzlich ihr persönlich haftender Gesellschafter / ihr Komplementär ist, § 170 HGB, ist die Zustellung an die Komplementär-GmbH eine solche an die Beteiligte zu 2).


    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Was hältst du von einer kurzen Nachfrage beim ersuchenden Gericht mit Hinweis auf die vollständige Firmierung?
    Grundsätzlich muss man sich ja schon an das Ersuchen halten, wenn die ZU dann mangels ausreichender Bezeichnung schief geht und dann alles nochmal kommt, ist auch keinem geholfen.

  • Nach dem mitgeteilten Sachverhalt ist die Firma vollständig angegeben. Was fehlt, ist die Angabe des Vertretungsorgans, welches die Zustellung tatsächlich erhalten soll.

    Ich würde das ohne Nachfrage ergänzen, zumal hier schon "von Amts wegen" ermittelt wurde.

  • Post geht in der Schweiz nicht. Du musst per Ersuchen nach HZÜ zustellen.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Post geht in der Schweiz nicht. Du musst per Ersuchen nach HZÜ zustellen.

    Nein, mir liegt das Ersuchen aus der Schweiz vor. Deswegen bin ich mir bei der Zu-Adresse ja unsicher, ob ich das einfach ergänzen darf.

    Ich wollte mich außerdem nur versichern, ob hier die ZU durch die Post aufgrund des Ersuchens geht.

  • Es kommt bei der Postzustellung immer darauf an, was die Behörde beantragt hat. Wo hat die Schweiz denn ihr Kreuz gemacht?

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
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    Maxim Gorki



  • Ich würde erst mal an die angegebene Anschrift per Post zustellen. Vielleicht ist es ja ein Geschäftslokal. Wenn die Post zurück kommt, würde ich an den GF als Vertreter der GmbH & Co KG zustellen. Aber wirkliche große Ermittlungen würde ich nicht vornehmen. Dazu sind wir ja nicht verpflichtet.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
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