Ich habe ein Ersuchen aus der Schweiz vorliegen. Zugestellt (Zustellung durch die Post geht hier ja?) werden soll (unter Angabe der Anschrift) an die A GmbH & Co (keine weiteren Angaben). Stellt Ihr dann so zu?
Oder muss der Empfänger noch ergänzt werden?
Eingetragen im Register ist die A GmbH & Co KG. Diese wird laut HRA durch die A Verwaltungs GmbH vertreten. Diese wiederum durch A als Geschäftsführer.
Wenn ich es ergänze liegt das Risiko von falschen Angaben (beim HR vertan oder so) ja bei mir.
Meine Zivilgeschäftsstelle würde unter der mitgeteilten Anschrift so wie angegeben zustellen.