Wenn man in dieser Situation BerH bewilligt dann für etwas wie "Durchsetzung von Ansprüchen auf Zahlung von SGB II-Leistungen". Meiner Meinung nach muss der Schein so gestaltet sein, dass man das Ausstellen dieser unseligen Bestätigung vergütungsrechtlich nicht darunter subsumieren kann.
Unter vielen denkbaren Lösungen, erscheint mir dies die schiefste zu sein...