Hallo zusammen,
ich habe einen Beratungshilfeantrag vorliegen, da der Sozialleistungsträger im Rahmen der Beantragung von SGB II Leistungen eine "Bestätigung von einem Rechtsanwalt über dauerndes Getrenntleben (vom Ehemann)" verlangt.
Löst das Erstellen dieser Bestätigung den Anspruch auf Bewilligung von Beratungshilfe aus? ich komm mir da gerade voll dumm vor...
Vielen Dank für eure Antworten!