WEG-Aufteilung - Schnitte und Ansichten ohne Kennzeichnung des Sondereigentums

  • Bei der Neuaufteilung eines Mehrfamilienhauses werden neben den Grundrissen auch Schnitte und Ansichten vorgelegt. Darin sind aber -für den hiesigen Beritt ungewöhnlich- nicht die Nummern der Sondereigentumsrechte enthalten. Schnitte und Ansichten sind sozusagen "nackt".

    Die einzige planmäßige Bezeichnung der Sondereigentumsrechte ergibt sich damit aus den Grundrissen.

    Unter dem in § 7 Absatz 4 Nr. 1 genannten Begriff "Bauzeichnung" sind bekanntlich in der Regel auch Schnitte und Ansichten gemeint (siehe z.B. Bärmann/Armbrüster WEG § 7 Rn. 90 und BayObLG, DNotZ 1998, 377). Hierdurch sollen die Grenzen des Sondereigentums auch in vertikaler Hinsicht definiert werden, siehe Bärmann/Rampp WEG § 11 Rn. 10.

    Können Schnitte und Ansichten diese Funktion noch erfüllen, wenn die nach § 7 WEG in der Bauzeichnung erforderliche Nummerierung fehlt?

    Vielleicht bin derzeit auch nur deshalb in meiner Einschätzung etwas zurückhaltend, weil man in den Schnitten und Ansichten gerade nach Umplanungen erstaunlich oft Fehler findet.

  • M.E. müssen in den Schnitten und Ansichten nicht zwingend die Nrn. der SE-Einheiten enthalten sein. Wichtig ist lediglich, dass diese mit den Grundrissen, in denen diese Nummerierung enthalten ist, übereinstimmen und sich insoweit keine Widersprüche ergeben. Welches Fenster / welche Tür usw. zu welchem SE gehört, ergibt sich dann aus der Gesamtschau der Grundrisse und der Schnitte/Ansichten. Sofern allerdings Ziffern eingetragen sind -was auch hier meistens (aber eben nicht immer) der Fall ist-, müssen diese natürlich mit den Grundrissen übereinstimmen.

  • Hier sind in den Ansichten in der Regel die Nummern nicht eingetragen. Macht auch Sinn, da "alle zu demselben Wohnungseigentum gehörenden Einzelräume" zu kennzeichnen sind (§ 7 Abs. 4 Nr. 1 WEG) - das geht eigentlich nur bei den Grundrissen, insbesondere deshalb, weil man bei einer Kennzeichnung auf den Ansichten nicht sehen kann, wie tief das Sondereigentum in das Gebäude hineinreicht.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Danke für Eure Beiträge.

    Hier sind in den Ansichten in der Regel die Nummern nicht eingetragen.

    Hier ist das eher umgekehrt.

    Für mich haben die Nummern auch in den Ansichten und Schnitten einen Nutzwert. Sie helfen bei der Visualisierung, was wo ist und beginnt/endet. Durch etwaige Abweichungen finden man immer mal wieder Fehler auch in den Grundrissen. Für mich ist die Nummerierung daher über die rechtliche Frage der Notwendigkeit hinaus ein gutes Kontrollmittel.

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