Ich stelle die Frage mal bewusst hier ein, da mir vielleicht auch "fachfremde" User weiterhelfen können.
Ich habe in einem vorläufigen Insolvenzverfahren einen Schuldner, der an dem Verfahren in keinster Weise mitwirkt. Jetzt geht es darum, ein Schließfach, welches der Schuldner besitzt, zu öffnen. Auf die Mitwirkung des Schuldners ist natürlich nicht zu hoffen. Aber genau dies verlangt die Bank, weil sich nur letzterer im Besitz des Schlüssels und der notwendigen Bankkarte befindet.
Das kann doch nicht der Weisheit letzter Schluss sein. Wie ist es bei Steuer- und Strafverfolgungsbehörden. Können diese zwangsweise (d.h. ohne Schlüssel) öffnen oder müssen sie darauf hoffen, den Schlüssel bei einer Durchsuchung aufzufinden.