Bei der Feststellung, ob ein Betreuter mittellos ist, sind Schulden vom Vermögen des Betreuten nicht abzuziehen.
Maßgebend ist das Aktivvermögen.
Wenn der Betreute ein Aktivvermögen von 4.000.--€ hat und einen Kredit über 10.000.--€ aufnimmt, welcher ihm auf sein Konto ausbezahlt wird, gilt er dann als mittellos oder als vermögend ?