Mittellos nach Abzug von Schulden

  • Bei der Feststellung, ob ein Betreuter mittellos ist, sind Schulden vom Vermögen des Betreuten nicht abzuziehen.
    Maßgebend ist das Aktivvermögen.

    Wenn der Betreute ein Aktivvermögen von 4.000.--€ hat und einen Kredit über 10.000.--€ aufnimmt, welcher ihm auf sein Konto ausbezahlt wird, gilt er dann als mittellos oder als vermögend ?

  • Wer hat denn die Darlehensaufnahme genehmigt/durchgeführt?

    Könnte schon etwas schizophren sein...

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Ist der Kredit zur Anschaffung eines Autos, Wohnungseinrichtung, Durchführung eines Umzugs aufgenommen worden, fallen die dann damit erworbenen Güter ja ins Schonvermögen.

    Wenn es keine schlechten Menschen gäbe, gäbe es keine guten Juristen.

    Charles Dickens (1812-70), engl. Schriftsteller

  • Aber eben erst die Güter. Also schnell weg mit der Kohle.

    felgentreu: Den Kredit kann der Betroffene auch alleine ganz genehmigungsfrei aufgenommen haben (in Unkenntnis der vergütungsrechtlichen Folgen). Andernfalls stimmte ich Dir zu.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Könnte man aus der Rechtsprechung

    OLG München, 17.01.2019, 34 Wx 165/18 Kost, FGPrax 2019, 89

    Zur Jahresgebühr für Betreuung bei einem Behindertentestament

    bei entsprechender Übertragung auf die vorliegende Frage nicht auch entnehmen, dass der ausbezahlte Kredit direkt mit der
    Rückzahlungsforderung der Bank verbunden ist und daher bei der Berechnung mittellos/vermögend nicht zur berücksichtigen
    ist ?

  • Das musst Du uns sagen.

    Wenn der Betreute aus Jux und Dudeldei einen Kredit über 10.000 € aufnimmt und dann in 5 Jahren nur 9.500 € zurückzahlen muss, gilt er für die Vergütungsermittlung heute als vermögend.
    Ohne entsprechende Sachwerte oder einer zeitnahen Zweckbindung ist das halt so.

    Daher auch die Fragen der Diskussionsteilnehmer. :confused:

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Könnte man aus der Rechtsprechung

    OLG München, 17.01.2019, 34 Wx 165/18 Kost, FGPrax 2019, 89

    Zur Jahresgebühr für Betreuung bei einem Behindertentestament

    bei entsprechender Übertragung auf die vorliegende Frage nicht auch entnehmen, dass der ausbezahlte Kredit direkt mit der
    Rückzahlungsforderung der Bank verbunden ist und daher bei der Berechnung mittellos/vermögend nicht zur berücksichtigen
    ist ?

    Ich denke nicht. Denn gem. Vorbemerkung 1.1 Abs. 1 und KV 11101 errechnet sich die Jahresgebühr nach dem Vermögen des Betroffenen abzüglich der Verbindlichkeiten und abzüglich des selbst bewohnten Grundstücks i.S.d. § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII. Andere Berechnungsgrundlage als § 1836c BGB.

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